A
Auskunftsanspruch
Right to Information / Pay Information Right
Das Recht jedes Beschaeftigten, vom Arbeitgeber Auskunft ueber das durchschnittliche Entgelt von Kolleginnen und Kollegen gleicher oder gleichwertiger Taetigkeit zu verlangen, aufgeschluesselt nach Geschlecht. Nach der EU-Richtlinie 2023/970 gilt dieser Anspruch in allen Unternehmen ohne Mindestgroesse. Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Monaten antworten. Bisher galt in Deutschland nach dem EntgTranspG eine Schwelle von 200 Beschaeftigten.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
General Equal Treatment Act
Deutsches Bundesgesetz, das Diskriminierung unter anderem aufgrund des Geschlechts verbietet. Das AGG bildet zusammen mit dem Entgelttransparenzgesetz und der EU-Entgelttransparenzrichtlinie den rechtlichen Rahmen fuer geschlechtsneutrale Verguetung in Deutschland. Paragraf 1 AGG verbietet Benachteiligungen wegen des Geschlechts, auch bei der Verguetung.
B
Berichtspflicht
Pay Reporting Obligation
Die Verpflichtung von Arbeitgebern ab 100 Beschaeftigten, regelmaessig einen Entgelttransparenzbericht zu veroeffentlichen. Der Bericht muss den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied insgesamt, die Quartilsverteilung und den Gap je Vergleichsgruppe gleichwertiger Arbeit enthalten. Ab 250 Beschaeftigten jaehrlich (erstmals 2027), ab 150 alle drei Jahre (erstmals 2027), ab 100 alle drei Jahre (erstmals 2031).
Betriebsrat
Works Council
Arbeitnehmervertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Hat Mitbestimmungsrecht bei Entlohnungsgrundsaetzen (Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) und ist nach Artikel 10 der EU-Richtlinie Partner bei der gemeinsamen Entgeltbewertung, wenn der unerklaerete Entgeltunterschied in einer Vergleichsgruppe ueber fuenf Prozent liegt.
Beweislastumkehr
Reversal of Burden of Proof
Nach Artikel 18 der EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt, sobald ein Beschaeftigter plausible Indizien dafuer vorlegt. Bisher lag die Beweislast beim Beschaeftigten, was Klagen in der Praxis nahezu unmoeglich machte.
E
Entgeltgleichheit
Equal Pay / Pay Equity
Der Grundsatz, dass Beschaeftigte fuer gleiche oder gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt erhalten muessen, unabhaengig vom Geschlecht. Verankert in Artikel 157 AEUV und konkretisiert durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970. Umfasst das Grundgehalt und alle sonstigen Verguetungsbestandteile.
Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
Pay Transparency Act (Germany)
Deutsches Bundesgesetz von 2017, das ein individuelles Auskunftsrecht in Unternehmen ab 200 Beschaeftigten und Berichtspflichten ab 500 Beschaeftigten vorsieht. Gilt als weitgehend wirkungslos, da nur wenige Beschaeftigte den Anspruch geltend machten. Wird durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/970 erheblich verschaerft.
Entgelttransparenzbericht
Pay Transparency Report
Der nach der EU-Richtlinie vorgeschriebene Bericht, der den Gender Pay Gap insgesamt, den Gap je Vergleichsgruppe, die Geschlechterverteilung pro Entgeltquartil und den Unterschied bei variablen Verguetungsbestandteilen enthalten muss. Erste Pflichtberichte fuer Unternehmen ab 250 Beschaeftigten: 7. Juni 2027.
G
Gehaltsbaender
Salary Bands / Pay Ranges
Definierte Gehaltsspannen (Minimum, Median, Maximum) fuer jede Funktionsgruppe oder Erfahrungsstufe. Bilden die Grundlage fuer die Pflicht zur Gehaltsangabe in Stellenanzeigen nach Artikel 5 der EU-Richtlinie und fuer das individuelle Auskunftsrecht. Ohne Gehaltsbaender ist eine richtlinienkonforme Verguetungspraxis nicht moeglich.
Gender Pay Gap
Gender Pay Gap
Der prozentuale Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Maennern und Frauen. Unbereinigt: ohne Beruecksichtigung von Branchen-, Berufs- und Arbeitszeitunterschieden (Deutschland 2025: 16 Prozent). Bereinigt: nach Kontrolle fuer diese Faktoren (Deutschland 2025: 6 Prozent). Die EU-Richtlinie zielt auf die Reduktion beider Werte.
Gesamtverguetung
Total Compensation
Die Summe aller Verguetungsbestandteile eines Beschaeftigten: Grundgehalt, variable Verguetung (Boni, Provisionen), Sachbezuege, betriebliche Altersvorsorge und sonstige Leistungen. Die EU-Richtlinie bezieht sich auf das Entgelt im weitesten Sinne und umfasst alle Bestandteile, die ein Beschaeftigter aufgrund seines Arbeitsverhaeltnisses erhaelt.
Gleichwertigkeit der Arbeit
Work of Equal Value
Zwei Taetigkeiten gelten als gleichwertig, wenn sie anhand der vier EU-Kriterien (Qualifikation, Aufwand, Verantwortung, Arbeitsbedingungen) als vergleichbar bewertet werden. Die Bewertung muss objektiv und geschlechtsneutral sein. Grundlage fuer die Bildung von Vergleichsgruppen im Entgelttransparenzbericht.
Grading
Job Grading
Die Zuordnung von Stellen zu definierten Wertigkeitsstufen (Grades) auf Basis einer Stellenbewertung. Jeder Grade ist mit einem Gehaltsband verknuepft. Grading-Systeme bilden die Grundlage fuer transparente Verguetungsstrukturen und die Bildung von Vergleichsgruppen nach der EU-Richtlinie.
H
Hay-Methode
Hay Method / Korn Ferry Hay Guide Chart
Analytische Stellenbewertungsmethode, entwickelt von Edward N. Hay in den 1940er-Jahren, heute Teil von Korn Ferry. Bewertet Stellen anhand von drei Hauptfaktoren: Know-how (Fachwissen, Fuehrungskompetenz, Kommunikationsanforderungen), Denkleistung (Denkrahmen, Denkanforderung) und Verantwortung (Handlungsfreiheit, Einflussgroesse, Einflussart). International weit verbreitet, insbesondere in Grossunternehmen und Konzernen.
J
Job Architecture
Job Architecture / Job Framework
Die systematische Struktur aller Stellen in einem Unternehmen, gegliedert nach Funktionsfamilien, Karrierestufen und Grading-Levels. Eine dokumentierte Job Architecture ist Voraussetzung fuer die Bildung von Vergleichsgruppen gleichwertiger Arbeit und fuer konsistente Gehaltsbaender.
Joint Pay Assessment (Gemeinsame Entgeltbewertung)
Joint Pay Assessment
Pflichtverfahren nach Artikel 10 der EU-Richtlinie: Wenn der Entgelttransparenzbericht einen unerklarten Entgeltunterschied von ueber fuenf Prozent in einer Vergleichsgruppe ausweist und der Arbeitgeber diesen nicht mit objektiven Kriterien rechtfertigen kann, muss gemeinsam mit dem Betriebsrat eine vertiefte Entgeltbewertung durchgefuehrt werden.
K
Kompensationsstruktur
Compensation Structure
Das Gesamtsystem aus Gehaltsbaendern, Zulagenregelungen, variabler Verguetung und Nebenleistungen. Eine dokumentierte Kompensationsstruktur mit objektiven Kriterien ist nach der EU-Richtlinie fuer Unternehmen ab 50 Beschaeftigten verpflichtend offenzulegen.
L
Lohnluecke
Wage Gap / Pay Gap
Synonym fuer Gender Pay Gap. Bezeichnet den prozentualen Unterschied im durchschnittlichen Verdienst zwischen Maennern und Frauen. In Deutschland 2025 unbereinigt bei 16 Prozent (Statistisches Bundesamt). Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zielt darauf ab, diese Luecke durch Transparenzpflichten, Berichterstattung und Sanktionen zu schliessen.
M
Median
Median
Der mittlere Wert einer Verteilung: Die Haelfte der Beschaeftigten verdient mehr, die andere Haelfte weniger. Der Median ist robuster gegenueber Ausreissern als der Durchschnitt und wird in der EU-Richtlinie als Referenzwert fuer Entgeltvergleiche innerhalb von Vergleichsgruppen bevorzugt.
Mitbestimmung
Co-Determination
Das Recht des Betriebsrats, bei bestimmten Angelegenheiten gleichberechtigt mitzuentscheiden. Bei Entlohnungsgrundsaetzen besteht nach Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Die Einfuehrung von Gehaltsbaendern, Stellenbewertungssystemen und Eingruppierungsregeln erfordert daher eine Betriebsvereinbarung.
P
Pay Equity Analyse
Pay Equity Analysis / Pay Equity Audit
Statistische Untersuchung der Verguetungsdaten eines Unternehmens, um geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede zu identifizieren, die nicht durch objektive Faktoren erklaerbar sind. Die EU-Richtlinie macht solche Analysen indirekt zur Pflicht: Ohne sie koennen Unternehmen weder den Entgelttransparenzbericht erstellen noch die 5-Prozent-Schwelle ueberwachen.
S
Stellenbeschreibung
Job Description
Dokumentierte Beschreibung der Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Anforderungen und Einordnung einer Stelle. Grundlage fuer jede Stellenbewertung und damit fuer die Bildung von Vergleichsgruppen nach der EU-Richtlinie. Ohne aktuelle Stellenbeschreibungen ist eine richtlinienkonforme Verguetungssystematik nicht aufbaubar.
Stellenbewertung
Job Evaluation
Systematische Bewertung einer Stelle anhand definierter Kriterien, um ihren relativen Wert im Unternehmen zu bestimmen. Kann analytisch (faktorbasiert, z. B. Hay, Mercer IPE) oder summarisch (Gesamtbewertung) erfolgen. Die EU-Richtlinie verlangt, dass die Bewertungskriterien Qualifikation, Aufwand, Verantwortung und Arbeitsbedingungen umfassen.
T
Tarifvertrag
Collective Bargaining Agreement
Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber(verband) ueber Arbeitsbedingungen und Verguetung. Tarifvertraege regeln die Eingruppierung tariflicher Beschaeftigter, decken aber selten aussertarifliche Stellen ab. Die EU-Richtlinie gilt auch fuer tarifgebundene Unternehmen: Der Tarifvertrag ersetzt nicht die Dokumentation auf Einzelarbeitsplatz-Ebene.
Total Compensation
Total Compensation
Englischer Fachbegriff fuer Gesamtverguetung. Umfasst alle monetaeren und nicht-monetaeren Leistungen: Grundgehalt, Boni, Aktienoptionen, betriebliche Altersvorsorge, Dienstwagen, Weiterbildungsbudgets. Die EU-Richtlinie bezieht sich auf das Entgelt im weitesten Sinne, was Total Compensation einschliesst.
V
Verguetungsbenchmark
Compensation Benchmark
Vergleich der unternehmensinternen Gehaelter mit externen Marktdaten fuer vergleichbare Positionen, Branchen und Regionen. Benchmarks dienen der Kalibrierung von Gehaltsbaendern und der Pruefung der Wettbewerbsfaehigkeit. Sie ersetzen jedoch nicht die interne Stellenbewertung nach den Kriterien der EU-Richtlinie.
Vergleichsgruppe
Comparator Group / Pay Peer Group
Gruppe von Beschaeftigten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Die Bildung von Vergleichsgruppen ist Kernpflicht der EU-Richtlinie: Der Entgelttransparenzbericht muss den Entgeltunterschied je Vergleichsgruppe ausweisen. Liegt er ueber fuenf Prozent, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung verpflichtend.